Altlasten
  In der aktuellen Altlastenbearbeitung treten insbesondere Gefahrenabwehr und Flächenrecycling als Schwerpunkte auf. Zur Bearbeitung können u.a. aus dem BBodSchG und der BBodSchV grundsätzliche Szenarien abgeleitet werden, die bundesweit einen einheitlichen und damit vergleichbaren Standard darstellen sollen.
 

Standortkontamination
 

Bodensanierung
 

Ausbau einer Grundwassermeßstelle

Gefahrenabwehr
Sofern der Behörde Anhaltspunkte bekannt werden, daß eine schädliche Bodenveränderung oder Altlast vorliegt, sind gemäß BBodSchG von der Behörde geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um den Sachverhalt zu ermitteln.
Bestätigt sich im Ergebnis dieser Orientierenden Untersuchungen der hinreichende Verdacht auf das Vorliegen einer schädlichen Bodenveränderung oder Altlast, kann die zuständige Behörde in der Regel vom Handlungs- oder Zustandsstörer darüber hinaus verlangen, daß die notwendigen Untersuchungen zur Gefährdungsabschätzung (=Detailuntersuchungen) von Sachverständigen durchgeführt werden.
Weiterhin soll die zuständige Behörde gemäß BBodSchG die Durchführung der erforderlichen Untersuchungen zur Entscheidung über Art und Umfang der erforderlichen Maßnahmen (=Sanierungsuntersuchungen) sowie die Vorlage eines Sanierungsplanes verlangen, wenn bei Altlasten wegen der Verschiedenartigkeit der erforderlichen Maßnahmen ein abgestimmtes Vorgehen notwendig ist oder wenn von den Altlasten in besonderem Maße schädliche Bodenveränderungen oder sonstige Gefahren ausgehen.

Die Mitarbeiter der GUT Umwelttechnik GmbH führen u.a. Orientierende Untersuchungen, Gefährdungsabschätzungen und Sanierungsuntersuchungen durch und erarbeiten Sanierungspläne nach BBodSchG und BBodSchV. Neben der einwandfreien fachlichen Abwicklung ist dabei auch die Einhaltung aller erforderlichen verwaltungstechnischen Verfahrensschritte sichergestellt.

 

 

Rückbau eines kontaminierten Standortes
 

Gebäudeabbruch
 

Tankbergung
Flächenrecycling
Das Flächenrecycling ermöglicht eine industriell-gewerbliche oder eine höherwertige Nachnutzung industrieller Brachflächen (Revitalisierung). Hier treten auf Grund der vorhandenen Altlastensituation häufig Haftungs- und Kostenübernahmefragen auf. Ihre Beantwortung und die Darstellung der finanziellen Risiken stellen für Verkäufer und zukünftige Investoren (Käufer) wichtige Entscheidungsgrundlagen für den Verkauf bzw. Kauf und/oder für eine (un)eingeschränkte Nachnutzung einer Brachfläche dar.
Die Mitarbeiter der GUT Umwelttechnik GmbH ermitteln und bewerten im Regelfall im Auftrag von Verkäufern und/oder Käufern als unabhängige sachverständige Gutachter die Altlastensituation auf Brachflächen, auf denen eine wirtschaftliche Nachnutzung beabsichtigt ist. Auf Wunsch der Auftraggeber werden beweissicher Minderwertgutachten erstellt. Anders als bisher in den meisten Verkehrswertgutachten üblich wird die tatsächlich auf der Immobilie vorherrschende Altlastensituation berücksichtigt und konkret mit Ausweisung eines belastbaren Maßnahmen-, Zeit- und Kostenrahmens belegt. Zur Klärung der Altlastenrisiken werden neben den öffentlich-rechtlichen und privat-rechtlichen Inanspruchnahmerisiken auch die Investitionsrisiken ermittelt, dokumentiert und bewertet.
Die Mitarbeiter der GUT Umwelttechnik GmbH unterstützten in diesem Zusammenhang die Vertragspartner vor und während der Verkaufsverhandlungen bei der fachtechnischen Formulierung präziser Altlastenklauseln, um diesen Themenkomplex in einem Kaufvertrag angemessen zu berücksichtigen.
Als Mediatoren bewirken sie im Auftrag der Verkäufer, Käufer und Behörden, daß die Interessen aller Beteiligten in einvernehmliche und praxisorientierte Lösungen münden und somit schnellstmöglich die Baureife zur Nachnutzung einer Brachfläche hergestellt werden kann.

 



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