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Hintergrund:
Im Land Brandenburg befinden sich zahlreiche Industrie- und Gewerbebetriebe,
die als ehemalige Treuhandbetriebe einschließlich ihrer Betriebsgrundstücke
nach der Wiedervereinigung privatisiert worden sind. Gemäß
Umweltrahmengesetz der DDR vom 29.06.1990 wurden die jeweiligen Antragsteller
(i.d.R. Zustands- und Handlungsstörer) im Rahmen der Umsetzung des
Verwaltungsabkommens über die Regelung der Finanzierung der ökologischen
Altlasten (VA-Altlastenfinanzierung) liegenschaftsbezogen freigestellt.
Die GUT Umwelttechnik GmbH wurde von der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte
Sonderaufgaben (BvS) mit der Durchführung von Controllingleistungen
für Untersuchungs- und Sanierungsmaßnahmen im Bereich von vier
von der öffentlich-rechtlichen Verantwortlichkeit hinsichtlich der
Kostenlast für liegenschaftsbezogene Gefahrenabwehrmaßnahmen
freigestellten Unternehmen in drei Landkreisen beauftragt. Bei den vier
Unternehmen handelt es sich um privatisierte Industrie- und Gewerbebetriebe,
auf denen mit wassergefährdenden Stoffen umgegangen wurde und ein
Altlastenverdacht besteht.
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